Hausordnung

Unsere Hausordnung
Vertragsbestandteil zur Nutzung des Ferienhauses für Familien & Gruppen

Herzlich Willkommen im Gruppenhaus für Selbstversorger -Landhaus-Hammerbühl

Liebe Feriengäste,
wir freuen uns, dass Sie sich für das Landhaus Hammerbühl, als Komfort - Gruppenhaus für Selbstversorger in der schönen Fränkischen Schweiz entschieden haben und möchten Sie herzlich bei uns begrüßen.

Wir haben mit viel Freude und Liebe unser Gruppenferienhaus für Sie gestaltet und eingerichtet und hoffen, dass Sie das erkennen und zu schätzen wissen. Sämtliche Dinge, die sich im Haus bzw. auf dem Grundstück befinden, dürfen von den Gästen genutzt werden. Ausnahme ist der Heizungs-, Vorrats- und Werkstattraum, sowie die Geräteschuppen.

Bitte gehen Sie mit der Einrichtung so um, als wäre es Ihre eigene und denken Sie an die Mieter, die das Haus nach Ihnen bewohnen werden.

Wir wünschen uns, dass Sie sich hier wohlfühlen und eine erholsame und schöne Zeit verbringen. Die nachfolgende Hausordnung beschreibt, wie wir uns den Umgang mit dem Haus und dem gesamten Inventar vorstellen. Mit der rechtsverbindlichen Buchung durch den Mietvertrag akzeptieren Sie unsere Vorgabe.

Sollten Sie etwas im Ferienhaus vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen und Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

Gerne stehen wir Ihnen auch bei Fragen und Informationen zu Ausflugstipps u. ä. zur Verfügung. Sie finden auch viele nützliche Tipps und Hinweise für die Gestaltung Ihrer Ferien auf unserer Homepage https://www.landhaus-hammerbuehl.com/die-region/

Ihre Vermieter/Betreuer vom Landhaus  Hammerbühl

Karin und Norbert Müller


Hausordnung

Das Gruppenhaus - Landhaus Hammerbühl - ist ein Nichtraucherhaus und wird u.a. im Nutzungszweck nicht als Partyhaus vermietet. Soll mit Ihrem Aufenthalt eine gepflegte Feierlichkeit in angemessener, ruhiger Atmosphäre verbunden werden, stimmen Sie dies bitte mit uns ab. In diesem Zusammenhang verweisen wir insbesondere, im Sinne der Rücksichtnahme auf unsere Nachbarn, auf die Einhaltung der öffentlichen Nachtruhezeiten in Mischgebieten, gem. „Umwelt-Lärm-Verordnung-Bayern (siehe PDF-Download)“ und gesonderter in der Rubrik – „Ruhezeiten“.


An- und Abreise
Das Gruppenhaus ist am Anreisetag in der Regel zwischen 12:00 – und 15:00 Uhr bezugsfrei. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt einige Tage vor der Anreise mit. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Am Abreistag ist das Haus bis 13:00 Uhr besenrein frei zu machen.
Dabei sollte unser Ferienlandhaus so aussehen, wie Sie dieses bei Ihrer Ankunft vorgefunden haben, ausgenommen der Endreinigung. Folgende Aufgaben sind von Ihnen als Mieter zu erledigen:
1. Entsorgen Sie alle übriggebliebenen Lebensmittel, insbesondere leeren Sie die Kühlschränke und Gefrierfächer und schalten Sie diese aus.
2. Erledigen Sie den Abwasch bzw. räumen Sie die Spülmaschine aus und stellen das trockene Geschirr an seinen Platz.
3. Entsorgen Sie den Müll in den Mülleimer – siehe gesonderte Rubrik „Müll“
4. Verschließen Sie alle Fenster (bitte auch an Dachfenster denken).
5. Schalten Sie alle Elektrogeräte aus.
6. Ziehen Sie die benutzte Bettwäsche ab und legen diese zusammen mit den benutzten Handtüchern, auf den Boden
7. Verlassen Sie das Haus besenrein.
8. Säubern Sie die benutzten Grillsysteme und Feuerstellen
9. Bitte richten Sie es ein, dass Sie unser Haus in der Regel bis spätestens 13 Uhr verlassen. Sehr oft kommen die nächsten Gäste am gleichen Tag und wollen das Ferienhaus ab 15 Uhr beziehen. Für diesen Fall gilt als Check-out-Zeit spätestens 11 Uhr. Unser Reinigungsteam hat dann ein enges Zeitfenster und muss daher die Möglichkeit haben, schon frühzeitig zu beginnen.

Bad
Wir bitten Sie, zur Vermeidung von Kalkablagerungen die Fliesen der Dusche nach dem Duschen Abzuziehen und jeweils Ihre Haare aus dem Abflusssieb zu entfernen.
Lassen Sie das Fenster, wenn möglich auch die Tür zum Lüften offen und schließen diese bei Regen, Sturm und vor Verlassen des Hauses.
In Dusche und Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o. ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen
kann. Bitte nutzen Sie die bereit gestellten Möglichkeiten.

Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Falls dies doch passieren sollte, bitten wir Sie, uns unbedingt den entstandenen Schaden sofort zu melden, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Gast haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Bettwäsche
Wir stellen Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthaltes die Bettwäsche zur Verfügung. Bitte ziehen Sie diese vor Ihrer Abreise ab und legen diese zusammen mit den gebrauchten Handtüchern, auf den Boden.

Decken
In dem Ferienhaus sind zusätzliche Decken vorhanden. Diese sind nur für den In-House-Bereich vorgesehen und wir bitten Sie, diese nicht als Picknick-Decken zu verwenden. Dafür stehen separate Picknick-Decken zur Verfügung.

Endreinigung
Die Kosten der Endreinigung sind, falls nicht anders vereinbart, mit der Pauschale abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert. Das Haus ist bei der Abreise besenrein zu verlassen, Geschirr muss gewaschen und versorgt sein (siehe „An- und Abreise“), den Müll bitte trennen (siehe „Müll“).
Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Feuerstelle
Die Benutzung der Feuerstelle darf nur unter ständiger Beaufsichtigung des Feuers erfolgen. Bei Benutzung der Feuerstelle ist ein beistehendes Löschinstrument verpflichtend. Feuerholz kann von vom Vermieter vorgegebenen Lagerungsstellen entnommen werden. Auf einen sorgsamen Umgang mit dieser Ressource ist zu achten.

Haftung
Der/die Mieter sind Inhaber einer Privathaftpflichtversicherung. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste.

Handtücher
Wir stellen Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthaltes die Handtücher zur Verfügung. Bitte werfen Sie vor Abreise die gebrauchten Handtücher einfach auf den Boden.

Hausapotheke
Für den Notfall ist eine kleine Hausapotheke vorhanden, welche Sie in der Schublade im Badschrank finden. Wir hoffen jedoch, dass Sie diese nicht benötigen werden.

Hausrecht
Unter bestimmten wenigen Umständen kann es notwendig sein, dass der Vermieter das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss.

Haustiere
Tiere sind im Haus nach vorheriger Anmeldung und Absprache, erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, oder den Gemeinschaftsräumen aufhalten. Der Aufenthalt in den Schlafräumen ist zu vermeiden. Insbesondere in den Matratzenlagern, ist der Aufenthalt nicht gestattet. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen und dem Vermieter bekannt zu geben.

Internet/ W-LAN
Im Ferienhaus ist ein kabelloser Internetanschluss (W-LAN) im Rahmen der Mietpauschale
(s. Preisliste Homepage) vorhanden. Der Zugangs-Code ist im Haus angeschrieben.

Kinderbett/ Kinderhochstuhl
Im Haus stellen wir Ihnen kostenfrei zwei Kinderreisebett inkl. Bettwäsche und/ oder zwei
Kinderhochstühle zur Verfügung. Bitte geben Sie uns bei der Buchung einfach Bescheid, was Sie
benötigen.

Küche
Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. (Bedienungsanleitungen finden Sie im Küchenschub). Bitte räumen Sie das Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke ein, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben.
In das Spülbecken dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o. ä. geworfen
bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann.

Kündigung
Bei Verstoß gegen die Mietbedingungen/Hausordnung, kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat das Ferienhaus sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Falle nicht.

Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x
Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen.

Müll
Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie, uns dabei zu helfen.
Der Müll ist zu trennen nach:
-> Verpackungsmaterial gem. gelben Sack (alle Verpackungen mit dem grünen Punkt, keine
Essensreste)
-> Papier
-> Biomüll (keine Milch und Fleischprodukte)
-> Restmüll (alles was nicht unter die ersten beiden Kategorien fällt)

Müllbeutel stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Bitte entsorgen Sie Altglas selbstständig. Öffentliche Glascontainer(auch Sonn-/Feiertags zugänglich) finden Sie auf dem REWE-Parkplatz in Gräfenberg, Mehrwegflaschen und sonstiges Pfandgut ist ebenfalls selbstständig zu entsorgen/mitzunehmen. Bitte beachten Sie hierzu unseren im Haus ausgehängten, besonderen Hinweis.

Parkmöglichkeiten
Die von uns gebotenen Parkmöglichkeiten finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.landhaus-hammerbuehl.com/parkplaetze ausgezeichnet. Für die Auffahrt zu den Parkplätzen empfehlen wir für die Winterzeit, gute Winterbereifung und bei starken Schneefällen, Schneeketten im Gepäck zu haben, Das Parken auf dem Haus-Anfahrtsweg, bzw. den das Haus umgebenden Wiesen, ist nicht gestattet. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Picknick-Decke
Wir stellen Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthaltes  Picknicken-Decken zur Verfügung. Sie finden diese in den Regalen des Schuhraums. Terrassensitzpolster finden Sie in den UG aufgestellten Spindschränken und Kommoden.

Rauchen
Das Rauchen ist in unserem Ferienhaus grundsätzlich nicht gestattet. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir Ihnen dies zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen.
Es besteht die Möglichkeit auf der Terrasse zu rauchen. Bitte entsorgen Sie die Reste nicht auf demGrundstück sondern in den rings um das Haus, auf den Terrassen bereitgestellten Aschenbechern und später im Restmüll.

Reinigung
Sollte Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf dem Boden od. Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Es sind Besen, Kehrschaufel, Sauger, sowie Wischeimer, Wischmop und Putzmittel vorhanden. Das Ferienhaus ist zur Übergabe bei Abreise, besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.

Rufnummern im Notfall
Polizei    110
Rettungsdienst    112
Feuerwehr    112
Ärztliche Bereitschaft    116117
Giftnotruf    089 19240

Ruhezeiten
Der Ortsteil Hammerbühl ist als Gewerbemischgebiet ausgewiesen. Im Sinne der Genehmigungsauflagen für den Betrieb der Gruppenunterkunft, sowie der Rücksichtnahme auf unsere Nachbarn, ist jeder Mieter dazu angehalten, während seines Aufenthaltes die entsprechende Lärmschutzverordnung für Mischgebiete (siehe gesonderter PDF-Download auf unserer Internetseite – https://www.landhaus-hammerbuehl.com/angebot/hausordnung/ ) zu berücksichtigen und Lärm im Haus, auf den Terrassen  und auf dem Grundstück entsprechend zu vermeiden. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 22:00 Uhr und 6:00 Uhr geboten. Im Außenbereich sind die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, insbesondere Nacht- und Sonntagsruhe im Rahmen der gesetzten Geräuschpegel, einzuhalten. Musikbeschallung im Außenbereich ist strikt zu unterlassen. Im Innenbereich sind bei musikalischer Beschallung ab 22:00 Uhr, die Fenster geschlossen zu halten, sowie Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter, auf Zimmerlautstärke einzustellen.  Bei Zuwiderhandlung gegen die Ruhezeiten, ist der Vermieter berechtigt, umgehend vom Vertrag zurück zu treten und die Gäste zum Verlassen des Hauses auffordern. Dies gilt auch wenn einzelne Gruppenmitglieder offensichtlich alkoholisiert oder unter sonstigem Drogeneinfluss stehen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters, entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz.

Schneeräumen
Als Alleinmieter des Hauses, übernehmen Sie während Ihres Aufenthaltes die Aufgabe, je nach Schneefall und / oder Eisglätte, den Schnee für die Auffahrt auf das Grundstück zum und auf dem Parkplatz, sowie zu den Hauszugängen, zu räumen und bei Glatteis oder Schneeglätte abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand zu streuen. Entsprechende Räumgerätschaft und Streumittel werden von uns als Vermieter bereit gestellt. Im Übrigen gelten die Vorschriften der hiesigen Straßenreinigungssatzung.

Schlüssel
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und
der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Schuhe
Wir bitten Sie generell und speziell in den nassen Monaten, nicht mit Straßenschuhen in den oberen Stockwerken (OG1 und 2), sowie in Zimmern mit Holzböden in anderen Stockwerken (u.a. Matratzenlager im UG), zu laufen.

Sicherheit
Alle Räume und Gänge sind mit Rauchmeldern ausgestattet. In jedem Stockwerk befindet sich ein Feuerlöscher. Das Haus verfügt über 3 Notausgänge.
Im kompletten Haus, sowie in 3 Metern Umkreis der Holzlagerstätten, gilt Rauchverbot!
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweisschilder.

Des Weiteren befindet sich in den beiden Schlafräumen des 2. OG, je eine Notausstiegsleiter. Deren Anleitung ist beigelegt. Machen Sie sich nach Ankunft vertraut mit deren Gebrauch.

Vergewissern Sie sich unmittelbar nach der Ankunft über die Lage sämtlicher Notausgänge, sowie die der Feuerlöscher. Kommunizieren Sie diese unbedingt auch mit sämtlichen Gästen/Mitbewohnern. Des Weiteren verfügt das Haus über 30 Rauchmelder.

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.

Zum Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung. Zur Verwendung der Feuerstellen sind die Hinweise unter der gesonderten Rubrik „Feuerstelle“ zu beachten. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist im Haus und auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.

Fenster und Türen sind in der kalten Jahreszeit möglichst geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen.

Sorgfaltspflicht
Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Haus- und Terrassentüre und alle Fenster sind bei Verlassen des Hauses bei Ausflügen in die Umgebung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.

Sonnenkollektoren
Unser Landhaus verfügt über Sonnenkollektoren, je nach Sonnenintensität wird so Warmwasser regenerativ und nachhaltig erzeugt, der Öl, und/oder Holzverbrauch wird dadurch deutlich reduziert. Bitte gehen Sie dennoch verantwortlich mit den Ressourcen um. Kurzes Stoßlüften ist sinnvoller als ein dauerhaft gekipptes Fenster.

Sonnenschutzsysteme
Bitte schützen Sie evtl. vorhandene Sonnenschutzsysteme, gegen Regen und Zerstörung durch Sturm. Das gilt insbesondere vor Verlassen des Hauses für Ausflüge, sowie für die Nachtstunden.

Terrassenmöbel
Bitte schützen Sie Terrassenmöbel und Sitzpolster, gegen Regen und Sturm. Das gilt auch für die Nachtstunden.

Verzehr von Speisen in den Schlafzimmern
Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, keine Speisen in den Übernachtungszimmern und Matratzenlagern zu verzehren. Der Aufwand der damit verbundenen Reinigung in den Lagern, bedeutet für unser Personal, einen immensen Mehraufwand, welchen wir Ihnen ansonsten in Rechnung stellen würden.

Vertragsrücktritt des Vermieters
Bei Nichteinhaltung dieser Hausordnung, im Falle höherer Gewalt, oder wenn für das Landhaus - Hammerbühl nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dies gilt auch wenn einzelne Gruppenmitglieder offensichtlich alkoholisiert oder unter sonstigem Drogeneinfluss stehen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters, entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz.

Winterdienst
Als Alleinmieter des Hauses, übernehmen Sie während Ihres Aufenthaltes die Aufgabe, je nach Schneefall und / oder Eisglätte, den Schnee für die Auffahrt auf das Grundstück zum und auf dem Parkplatz, sowie zu den Hauszugängen, zu räumen und bei Glatteis oder Schneeglätte abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand zu streuen. Entsprechende Räumgerätschaft und Streumittel werden von uns als Vermieter bereit gestellt. Im Übrigen gelten die Vorschriften der hiesigen Straßenreinigungssatzung.

W-LAN
Siehe unter „Internet“

Zwischenreinigung
Sollten während Ihres Aufenthaltes Zwischenreinigungen gewünscht werden, können wir dies gern für
Sie organisieren. Diese werden dann nach Aufwand gemäß unserer Endreinigungspauschale (Preis
pro Stunde) abgerechnet.

Vielen Dank für die Beachtung unserer Wünsche. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß und gute Erholung.

Ihre Vermieter
Karin und Norbert Müller


Stand Hausordnung Juni/2015
letzte Aktualisierung: Oktober 2019

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